Stockwerkeigentum

Die Verwaltung und Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum stellt eine Balance zwischen taktischem Vermittlungsgeschick und Rücksichtsnahme auf diverse Interessen dar. Wir wenden dieses Feingefühl bei der Abwicklung des gesamten Liegenschaftsverkehrs an. Jedes Mandat wird sorgfältig geprüft und ein massgeschneidertes Angebot wird auf Wunsch zusammengestellt.  

Leistungsübersicht

a) Immobilienbezogene Leistungen

  • Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen. Insbesondere bemühen wir uns um die Erstellung der Traktanden, die Protokollführung sowie die Aus-führung und Koordination der Gemeinschaftsbeschlüsse.
  • Sorgfältige Prüfung aller Bewerber (u.a. Solvenz)
  • Erstellung von Mietverträgen, sowie Aktualisierungen der Reglemente und Nutz-ungsordnungen
  • Auswahl, Einführung, Kontrolle und Regelung von Personalangelegenheiten (Hausmeister und Hilfskräfte)  
  • Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen
  • Schlüsselkontrolle (Liegenschaft, Auswart, Allgemein)
  • Reparatur- und Instandsstellungsaufgaben, inkl. deren Überwachung und Kontrolle
  • Überwachung und Kontrolle der hauseigenen Anlagen und Einrichtungen
  • Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträge; Überprüfung und Anpassung des Deckungumfanges.  
  • Aufnahme und Erledigung von Schaden - und Versicherungsfällen (in allg. Bereichen)
  • Kontrollbesuche der Liegenschaft, Erfassung des IST-Zustandes
  • Erhaltung und Generation von Wertschöpfung Ihres Objektes (Betrieb und Unterhalt)

 

b) Kaufmännische und buchhalterische Leistungen

  • Errichten und führen von zwei Bankkonten (ordentl. Zahlungsverkehr sowie Erneuerungsfonds)
  • Führen der Liegenschaftsbuchhaltung (Mieter), Überwachung des Zahlungsverkehrs (inkl. Mahnwesen, Rechnungskontrolle)
  • Erstellen der jährlichen Verwaltungs- und Nebenkostenabrechnungen. Insbesondere Abgrenzung der Allgemein- und Heizkosten. Saubere Erfassung und Abrechnung von Verbrauchswerten (Fernwärme, Gas, Öl)
  • Übernahme des Inkassos der Akontobeiträge und Einzelabrechnungen
  • Verwalten des Fondsvermögens und erstellen der jährlichen Ausweise für die Rückforderung der Verrechnungssteuer

 

c) Zusatzleistungen

Als Zusatzleistungen gelten jene Arbeiten, welche nur auf gesonderten Wunsch  und Auftrag ausgeführt und separate verrechnet werden.